Satzung des OFC "letzte ausVAART"

§1 Name, Sitz und Allgemeines

a. Der Name des Fanclubs lautet „letzte ausVAART“

b. Die offizielle Abkürzung lautet „laVHH“

c. Der Sitz des Fanclubs ist die Gemeinde Westerdeichstrich

d. Das Gründungsdatum ist der 18.11.2006

e. Der Fanclub „letzte ausVAART“ ist offiziell seit dem 08.12.2006 beim Hamburger Sport Verein eingetragen.

f. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

g. Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Keine Person darf durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§2 Zweck

a. Der Fanclub dient der Freundschaftserhaltung , Förderung der Fankultur sowie der Unterstützung des Hamburger Sport Vereins.

b. Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

 

§3 Mitgliedschaft

a. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.

b. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden die sich bereit erklärt, die Ziele des Fanclubs zu fördern und sich für diese einzusetzen.

c. Die Mitglieder sind verpflichtet die Fanclubzwecke zu fördern. Sie haben die entsprechend festgesetzten Jahresbeiträge zu entrichten.

d. Der von der Mitgliederversammlung genehmigte Mitgliedsbeitrag ist in der jeweils gültigen Höhe bindend. Die Mitgliedsbeiträge sind entweder am 1.3 oder 1.9 des Jahres in voller Höhe, oder am 1.3 und 1.9 jeweils in halber Höhe zu zahlen.

e. Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Fanclub tätigt, nur mit dem Fanclubvermögen.

f. Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds zu Probezeit entscheidet der Vorstand. Zur vollwertigen Aufnahme eines Mitglieds, welche die Probezeit vollendet hat, entscheiden alle Mitglieder auf der Mitgliederversammlung per Abstimmung.

g. Die Probezeit für neue Mitglieder beträgt ein halbes Jahr. Ein Mitglied in Probezeit, hat auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht, wenn es zu einer Abstimmung kommen sollte.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

a. Die Mitgliedschaft endet bei Tod, Austritt oder Ausschluss.

b. Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich vorgelegt werden.

c. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

d. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Fanclub.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen:

-Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Fanclubs,

-Zahlungseinstellung,

- unehrenhaftes Verhalten.

e. Mit dem Beschluss über Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.

f. Das ausgeschlossene Mitglied kann kann gegen den Ausschluss Widerspruch einlegen und sein Anliegen auf der nächsten Hauptversammlung vortragen. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§5 Beiträge

a. Die Höhe der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

b. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 30€ für Volljährige Personen und 15€ für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

c. Der Mitgliedsbeitrag kann Bar, oder per Überweisung gezahlt werden.

 

§6 Organe des Fanclubs

a. Die Organe des Fanclubs bestehen aus dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.

 

§7 Der Vorstandes

a. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

- 1. Vorsitzender

- 2. Vorsitzender

- 3. Vorsitzender

 

Der 2. Vorsitz übernimmt die Funktion des Kassenwarts.

b. Bei Austritt oder Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes wird diese Position bis zur nächsten Mitgliederversammlung provisorisch durch einen Beisitz besetzt.

c. Der Beisitz hat keine Vorstandsstimmrechte.

d. Die Abwahl des Vorstandes oder von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann von der Mitgliederversammlung mit zweidrittel Mehrheit beschlossen werden. Für einen Antrag auf Abwahl müssen triftige Gründe vorliegen, die der Ausübung des Amtes in seiner Funktion entgegenstehen, wie zum Beispiel grobe Verstöße gegen die Satzung.

e. Der Vorstand , wird in der jährlichen Mitglieder-Hauptversammlung auf die Dauer von drei Geschäftsjahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

f. Die Aufgaben des Vorstands setzen sich zusammen aus:

- der Führung des Fanclubs

- der Ausführung von Fanclubbeschlüssen

- der Verwaltung des Fanclubvermögens

- der Einberufung von Mitgliederversammlungen

- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

g. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Fanclubvermöge eingehen. Seine Vollmacht und seine Haftung ist dahingehend ausdrücklich begrenzt.

h. Beschlüsse des Vorstandes werden demokratisch durch Mehrheitsentscheidung getroffen. Die Mitglieder des Vorstandes haften des weiteren nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§8 Mitgliederversammlung

a. Während eines Geschäftjahres soll mindestens eine Mitgliederversammlung als ordentliche Hauptversammlung stattfinden, dies muss spätestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung vom Vorstand einberufen werden.

b. Die Aufgaben der Hauptversammlung sind:

- Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr.

- Entlastung des Vorstandes

- Wahl des Vorstandes

- Wahl eines neuen Kassenprüfers

- Festsetzung des Jahresbeitrages

- Entgegennahme von Anträgen

 

c. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam.

d. Anträge zur Änderung der Satzung können von jedem anwesenden Mitglied gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Hauptversammlung zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

e. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so muss mindestens ein Mitglied einen entsprechenden Antrag stellen.

f. Wahlen müssen grundsätzlich geheim durchgeführt werden.

g. Die Beschlüsse bedürfen der Beurkundung. Sie müssen von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.

 

§9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

a. Der Vorstand kann von sich aus weiterer Mitgliederversammlungen einberufen.

 

§10 Rassismus

a. Der Fanclub distanziert sich von jeder Art des Rassismus. Durch nicht Beachtung dieses Punktes droht der sofortige Ausschluss des jeweiligen Mitgliedes.

 

§11 Fanclubbestellungen

a. Bei allen Bestellungen über den Fanclub müssen die Artikel, Tickets oder Fahrkarten im Voraus bezahlt werden.

b. Alle Bestellungen welche unser Wappen beinhalten, müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und dürfen auch nur von diesem getätigt werden.

 

§12 Auflösung

a.Bei Auflösung des Fanclubs wird das gesamte Fanclubvermögen einem wohltätigen Zweck gespendet.

 

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